Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung, wenn sie das 35. Lebensjahr vollendet haben. Die Untersuchung ist begrenzt auf Anamnese, Untersuchung, Blutuntersuchung auf Gesamtcholesterin und Blutzucker, Urintest und eine Besprechung über die Ergebnisse der Untersuchung. Die Untersuchung kann jedes 2. Jahr wiederholt werden.
Kann der begrenzten, in den Richtlinien genau festgelegte Umfang der Gesundheitsuntersuchung erweitert werden?
Das ist möglich, muss jedoch von Ihnen ausdrücklich gewünscht werden. Die Mehrkosten hierfür haben Sie selbst zu tragen und werden nach der Amtlichen Gebührenordnung (GOÄ) berechnet. Sinnvolle und mögliche Zusatzuntersuchungen sind u.A.: